APR-Datei

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Version vom 26. Mai 2005, 21:30 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge) (Festlegen des Arbeitsverzeichnisses unter AV 3.2)

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Festlegen des Arbeitsverzeichnisses unter AV 3.2

Beim Festlegen des Arbeitsverzeichnisses unter AV 3.2 sollte unbedingt vermieden werden, Umlaute einzusetzen. Ich hatte das Problem, dass der Ordner "Bauleitpläne" mit "ä" geschrieben und dadurch das Arbeitsverzeichnis nicht gespeichert wurde. Nach dem Speichern wurde das Arbeitsverzeichnis wieder in den Ursprungszustand zurück gesetzt. Auch ein zu langer Pfad kann der Grund hierfür sein. In meinem Fall wohl eher nicht, da ich teilweise noch längere Pfade benutze, und das funktioniert. 50 Zeichen in dem Pfad funktionieren problemlos.


Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, dass Leerzeichen im Arbeitsverzeichnis und Dateinamen der APR unglücklich sind. Mit einem Leerzeichen lässt sich die APR nicht per Doppelklick aus dem Explorer öffnen, über den Datei-Öffnen-Dialog in ArcView ist die Datei jedoch noch zu öffnen.

APR-Datei bearbeiten

Extensions einer Projektdatei manuell deinstallieren

In der 3'ten oder 4'ten (meist 4'ten) Zeile (unter/neben "Dependencies:") in der APR sind die genutzten Extensions aufgelistet (hier nur eine Ext.).
Eine Extension wir durch "$AVEXT/" eingeleitet (wohl die Variable für das Extension-Verzeichnis) und durch "\n" ausgeleitet. Dazwiwschen steht der extensionname.
also z.B: $AVEXT/jfif.avx\n
wenn dies alles gelöscht wird, ist die entsprechende Extension manuel deinstalliert.

/3.1
(ODB.1
	Dependencies:	"$AVEXT/jfif.avx\n"
	FirstRootClassName:	"Project"
	Roots:	2
	Version:	32
<\pre>

Alle Extensions lassen sich durch das Löschen des gesamten Textes zwischen den Ausführungszeichen deinstallieren. Aber Vorsicht. Bestimmte Dateien brauchen bestimmte Extensions. Im vorliegenden Beispiel würden durch das Löschen der jfif.avx im ArcView-Projekt z.B keine jpeg.Bilder mehr untersützt werden.
Die alten Extensions können aber auf dem normalen Weg wieder eingebunden werden. Das löschen aller Extensions in einer APR-Datei stellt also keine Gefahr dar.