Spielplatzkataster: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 13. April 2006, 08:31 Uhr

Beschreibung

Als Spielplätze werden Flächen verstanden, die durch Bebauungsplan, Baugenehmigung oder Vertrag (innerhalb privater Grundstücke) eigens zum Spielen ausgewiesen und rechtlich abgesichert sind. Die Bandbreite dieser Spielplätze ist beträchtlich:

  • Großanlagen in Parks und auf Gartenschauen
  • Plätze unterschiedlicher Größe in den Siedlungsgebieten der Ballungsräume, in Stadtrandgebieten, in ländlichen Siedlungen und im Erholungswaldbereich
  • Schulhöfe mit Spielausstattung für die Spielpause und für die außerschulische Zeit
  • Freigelände von Kindergärten

Der Träger eines Spielplatzes ist für die Sicherheit auf dem Gelände verantwortlich. Da er für Unfälle haftet, sind regelmäßige Wartungen und Pflegemaßnahmen der Spielgeräte und Freiflächen durchzuführen. Informationen zu diesen Wartungen müssen erfasst und verarbeitet werden. In einem Spielplatzkataster können neben diesen Informationen weitere Daten zu den Spielplätzen, den einzelnen Spielgeräten und Freiflächen abgelegt werden.

Mit Hilfe eines Geoinformationssystems (GIS) können die raumbezogenen Daten erfasst, verwaltet, bearbeitet, analysiert und zur Visualisierung in einer Karte dargestellt werden.


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